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  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwaltskosten
  • Rechtskraft
  • Rechtsmittel
  • Rechtsschutz im Vertrag und Sachenrecht
  • Rechtsschutz Versicherung
  • Rechtsschutzfall
  • Rechtsschutzzusage
  • Reisekosten
  • Revision
  • Risikoausschluss
  • Rückzahlungen der Versicherungsleistungen
    • Rechtsanwalt

      Nimmt Ihre rechtlichen Interessen gemäß Auftrag und seinen Standesrichtlinien wahr. Ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Auftraggeber (Mandanten) verpflichtet. Er unterliegt einer absoluten Schweigepflicht hinsichtlich aller Kenntnisse, die er in seiner beruflichen Eigenschaft erhalten hat. Nach deutschem Recht kann die Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.

      Vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und den höheren Instanzgerichten für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

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    • Rechtsanwaltskosten

      Bestehen aus Gebühren und Auslagen des RA (Rechtsanwalt), deren Höhe sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ergibt.

      Gebühren richten sich (auch bei Beratungen) nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Sozialgerichtssachen gibt es Rahmengebühren. Kriterien für die Bemessungsgrundlage: die Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die finanziellen Verhältnisse des Versicherten.

      Die Auslagen bestehen aus (meist pauschalierten) Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeldern.

      Ihre Versicherung trägt grundsätzlich nur die Kosten eines mit der Interessenwahrnehmung beauftragten Rechtsanwaltes. Erweist sich ein Anwaltswechsel aus objektiven Gründen, die nicht in der Person des Versicherungsnehmers liegen als notwendig (etwa Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwalts, trägt die Versicherung auch die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.

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    • Rechtsmittel

      Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.

      Die wichtigsten Rechtsmittel:

      · Berufung - dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher Urteile,

      · Revision - dient der Überprüfung eines Urteils durch die jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig,

      · Beschwerde - z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Beachte: kurze Frist!

      · Rechtsbeschwerde - gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,

      · Einspruch - z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil. Beachte: Kurze Frist!

      · Widerspruch - z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!

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    • Rechtsschutz im Vertrag und Sachenrecht

      Eine Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre privatrechtlichen Interessen, insbesondere aus Verträgen.

      Einige Beispiele: Ansprüche auf Vertragserfüllung wie Zahlung des Kaufpreises, Lieferung bestellter Ware, Ersatz wegen Nichterfüllung, Wertersatz für nicht gelieferte Ware. Ansprüche auf Gewährleistung wie Nachbesserung eines schlecht reparierten Gegenstandes; Ansprüche auf Minderung, z.B. Herabsetzung des Kaufpreises wegen mangelhafter Ware.

      Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Mitgliedschaften (Beispiel Beitragsstreitigkeiten) in Vereinen und vergleichbaren Organisationen (etwa in Jagd- und Fischereigenossenschaften) werden hier nicht vertreten, weil es sich dabei nicht um ein privatrechtliches Schuldverhältnis handelt.

      Risikoausschlüsse:
      Ebenfalls nicht unter die Allgemeinen Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht fallen Arbeitsverträge sowie Miet- und Pachtverträge über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Dafür gibt es den Arbeits- bzw. den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz. Streitfälle bei der kurzfristigen Anmietung von Hotelzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen werden allerdings dem Privat-Rechtschutz zugeordnet.

      Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige ist grundsätzlich kein Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht vorgesehen, weil das Risiko für die Versicherung nur schwer überschaubar ist. Eine Ausnahme: bereits bestehende Rechtschutz-Verträge sowie Rechtsschutz-Verträge mit selbstständigen Ärzten.
      In beiden Fällen erstreckt sich der Allgemeine Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht jedoch nicht auf die Wahrnehmung aus Versicherungsverträgen.

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    • Revision

      Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz - nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.

      Die wichtigsten Rechtsmittel:

      · Berufung - dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher Urteile,

      · Revision - dient der Überprüfung eines Urteils durch die jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig,

      · Beschwerde - z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Beachte: kurze Frist!

      · Rechtsbeschwerde - gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,

      · Einspruch - z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil. Beachte: Kurze Frist!

      · Widerspruch - z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!

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    • Risikoausschluss

      Besondere Tatbestände und damit Risiken, die für die Mehrheit der Versicherungskunden nicht in Betracht kommen, werden von der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ziel ist, so vielen Rechtsschutz-Interessenten wie nur möglich ein kalkulierbares und damit verkaufbares Leistungsangebot machen zu können.

      Es gibt allgemeine Risikoausschlüsse, die für jeden Rechtsschutz-Vertrag gelten und besondere Risikoausschlüsse, die nur für einzelne Rechtsschutz-Kombinationen gelten und in erster Linie zur Abgrenzung gegenüber anderen Kombinationen dienen.

      Jeder Risikoausschluss gilt für den gesamten Rechtsschutz-Vertrag, d.h. für alle jeweils versicherten Leistungsarten, also z.B. Ausschluss des Baurisikos für Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz, Allgemeinen Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

      Bei den allgemeinen Risikoausschlüssen handelt es sich im Wesentlichen um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit:

      · Anstellungsvertrag eines gesetzlichen Vertreters juristischer Personen,
      · Aufruhr und innere Unruhen,
      · Aussperrung,
      · Baugesetzbuch,
      · Baurisiko,
      · Bergbauschäden,
      · Enteignung,
      · Flurbereinigung,
      · Grundstücksbewertung und -anliegerabgaben,
      · Halt- oder Parkverstoß im Straßenverkehr, kollektives Arbeits- oder Dienstrecht
      · Konkurs,
      · Kriegsereignisse und feindselige Handlungen,
      · Nuklearschaden,
      · Patentrecht,
      · Planfeststellung,
      · Recht der Handelsgesellschaften,
      · Spielvertrag und Wettvertrag,
      · Streik,
      · Termin- und Spekulationsgeschäft,
      · Verfassungsgericht,
      · Vorsatz,
      · Wettbewerb.

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24.01.2011 Rechtsschutzversicherung Selbständig